Liegt eine psychische Erkrankung vor, kann die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse beantragt werden. Die Behandlung ist dann für Sie kostenfrei.
Liegt eine psychische Erkrankung vor, kann die Kostenübernahme meistens auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung beantragt werden. Bitte klären Sie vorab, ob und in welchem Rahmen dies bei Ihnen möglich ist. Sie erhalten von mir eine Rechnung über die geleisteten Stunden.
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab (24h vorher). Andernfalls entsteht ein Ausfallhonorar von 60 Euro.
50 Minuten
60-80 Minuten
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab (24h vorher). Andernfalls entsteht ein Ausfallhonorar.